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                    Satzung des Club Tingo

                                                  (Interessengemeinschaft)

                                                  Gegründet am 22.01.1950

                                                  Fassung vom 16.11.2018

 

Bestimmungen

§1     Der Verein nennt sich Club Tingo (Interessengemeinschaft) und hat seinen Sitz in           Bremervörde-Engeo.

§2     Das Vereinsgebiet umfasst den Stadtteil Engeo in seinen Grenzen südlich Oereler Kanal bis Ortsgrenze Spreckens und von der Gemarkungsgrenze Oerel bis zur Oste. Der Club Tingo ist parteipolitisch unabhängig.

Zweck

§3     Zweck des Vereins ist die Vertretung der berechtigten Anliegen wirtschaftlicher und      kultureller Art der Bewohner / Bewohnerinnen Engeos gegenüber der Stadt Bremervörde und anderen öffentlichen Einrichtungen. Des Weiteren sollen die Geselligkeit und das Miteinander durch unterschiedliche Veranstaltungen gefördert werden.

§4     Der Verein soll versuchen Mitglieder für Stadt- und Ortsratswahlen zu gewinnen, um in diesen Gremien vertreten zu sein.

Mitgliedschaft

§5     Mitglied im Verein kann jede(r) volljährige Bewohnerin / Bewohner von Engeo werden und jede(r) volljährige Bürgerin / Bürger, die / der in Engeo Grundbesitz hat. Darüber hinaus kann jeder, der einen besonderen Bezug zu Engeo hat, die Mitgliedschaft beantragen. Der Vorstand stimmt über die Mitgliedschaft ab. Es wird die einfache Mehrheit benötigt. Bei Ablehnung des Antrages durch den Vorstand steht dem Antragsteller / der Antragstellerin das Recht zu, die Entscheidung durch die Generalversammlung ändern zu lassen.Hier benötigt der Antragsteller / die Antragstellerin ebenfalls die einfache Mehrheit.

§6     Die Mitgliedschaft kann bei jedem Vorstandsmitglied beantragt werden. Hierzu wird ein Aufnahmeantrag ausgefüllt. Ehepartner / Lebenspartner werden ohne zusätzlichen Beitrag aufgenommen.

Mitgliedsbeitrag und Austritt

§7     Jedes Mitglied zahlt einen Beitrag von zurzeit 12,- € pro Jahr. Neue Mitglieder zahlen den Beitrag für das Eintrittsjahr und das Folgejahr.

§8     Der Austritt eines Mitgliedes kann jederzeit erfolgen. Er muss schriftlich oder mündlich        beim Vorstand / Vertrauensmann / Vertrauensfrau vor der Generalversammlung  eingereicht werden.

§9     Der Ausschluss eines Mitgliedes kann in einer Vorstandssitzung durch eine ¾ -           Mehrheit beschlossen werden, wenn das Mitglied seine bürgerlichen Ehrenrechte verloren oder gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

 

Leitung des Vereins

 

§10   Die Leitung des Vereins liegt in den Händen des Vorstandes, der ehrenamtlich tätig ist. Hierzu gehören: Der/die erste Vorsitzende, der/die stellv. Vorsitzende, der Schriftführer/die Schriftführerin, der stellvertretende Schriftführer/die stellvertretende Schriftführerin, der Kassenwart/die Kassenwartin, die Vertrauensleute und das Ehrenvorstandsmitglied. Alle Vorstandsmitglieder haben volles Stimmrecht.

§11   Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 3 Jahre. Die Vorstandswahlen sind auf der jährlichen Generalversammlung abzuhalten. Die Neuwahlen sind so vorzunehmen, dass immer der Vorsitzende/die Vorsitzende und die Vertrauensleute, im Folgejahr der stellvertretende Vorsitzende/die stellvertretende Vorsitzende und der stellvertretende Schriftführern/die stellvertretende Schriftführerin , im dritten Jahr der Kassenwart/die Kassenwartin und der Schriftführer/die Schriftführerin zu wählen sind. Wiederwahl ist zulässig. Auf Antrag können die Wahlen geheim vollzogen werden.

Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wird durch den Vorstand für die Restlaufzeit ein Stellvertreter bestimmt.

§12   Das Ehrenvorstandsmitglied wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Generalver- sammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Das Ehrenvorstandsmitglied kann vom Vorstand mit repräsentativen Aufgaben betraut werden. Die Amtszeit hat keine bestimmte Dauer. Das Amt kann jederzeit zurückgegeben werden.

Rechte und Pflichten des Vorstandes

§13   Die Rechte und Pflichten des Vorstandes sind:

a)     Einberufung von Vorstandssitzungen und Generalversammlungen,

b)     Ausführung der gefassten Beschlüsse,

c)     Vertretung des Vereins gegenüber Dritten,

d)     Verwaltung und Verwendung der Mitgliedsbeiträge und des Vermögens.

Hierzu ist der Generalversammlung ein Bericht abzugeben, der von selbiger zu              genehmigen ist.

e)     der Vorsitzende beruft Vorstandssitzungen und Generalversammlungen ein und hat diese zu leiten. Bei Verhinderung des Vorsitzenden übernimmt der stellvertretende Vorsitzende diese Aufgabe,

f)      der Vorsitzende nimmt Anträge und Eingaben an den Verein entgegen und unterbreitet sie dem Vorstand, der über diese entscheidet,

g)     vom Verein ausgehende Schriftstücke sind vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter, sowie dem Schriftführer oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen.

§14   Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch           keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Der Verein darf niemanden durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch hohe Vergütungen begünstigen.

§15   Die Abstimmungen im Vorstand erfolgen auf Antrag geheim und entscheiden mit          einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Über die Vorstandssitzungen ist Protokoll zu führen.

§16   Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden bei Bedarf einberufen.

 

Versammlungen

§17   Die Generalversammlung wird für November eines jeden Jahres einberufen. Hierzu lädt der Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Die Tagesordnung kann bei einfacher Mehrheit der Generalversammlung verändert werden. Die Einladung wird mindestens 14 Tage vor der Generalversammlung den Mitgliedern zugestellt.

§18   Jede satzungsgemäß einberufene Generalversammlung ist beschlussfähig, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt.

§19   Eine außerordentliche Generalversammlung ist durch Antrag von mindestens 10          Mitgliedern unter Angaben von Gründen beim Vorstand zu beantragen. Wenn der Vorstand den Antrag nach § 15 befürwortet, muss er innerhalb von 14 Tagen die Generalversammlung einberufen.

§20   Dem Verein nicht angehörende Personen können mit Einwilligung des Vorstandes für           einzelne Versammlungen eingeladen werden und sich an der Debatte beteiligen. Sie besitzen kein Stimmrecht.

Ehrenmitgliedschaft

§21   Mitglieder werden für langjährige Clubmitgliedschaft geehrt. Sie werden nicht vom Jahresbeitrag befreit. Die Ehrungen erfolgen nach 25, 40, 50 und 60 Jahren Mitgliedschaft.  Ehrenmitglieder können durch Vorstandsbeschluss „für besondere Verdienste“ um den Club Tingo ernannt werden.

Schlussbestimmung

§22   Anträge auf Satzungsänderungen sind von der Generalversammlung mit ¾ Mehrheit zu genehmigen.

§23   Eine Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss der Generalversammlung           herbeigeführt werden. Die Auflösung erfolgt erst dann, wenn dieselbe in zwei innerhalb zwei Wochen aufeinanderfolgenden Generalversammlungen mit ¾ Stimmenmehrheit beschlossen worden ist.

§24   Sollte die Generalversammlung die Auflösung des Club Tingo beschließen, so sind das Vereinsvermögen sowie eventuell vorhandene Sachwerte für den Stadtteil Engeo einzusetzen. Eine zweite Möglichkeit besteht, das vorhandene Guthaben und die Sachwerte einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen. Hierüber stimmt die Generalversammlung ebenfalls mit einfacher Mehrheit ab.

Diese Satzung ersetzt die Satzung vom 10.Mai 1950 und die gesamten Ergänzungen und Änderungen von 1950 bis 2018. Vorstehende Satzung wurde auf der Generalversammlung am 16. November 2018 von den anwesenden Mitgliedern genehmigt.

 

Engeo, 16. November 2018

 

Der Vorstand:

 

  Reiner Heins                           Vorsitzender                               

  Wolf-Dietrich Born                stellv. Vorsitzender    

  Wolf-Dietrich Born                Kassenwart                                 

  Hans-Jürgen Pfeiffer            Schriftführer                               

  Hinrich Ropers                        stellv. Schriftführer                   

  Hans-Jürgen Maciejanski     Vertrauensmann                                  

  Herbert Bardenhagen           Vertrauensmann                                   

  Rüdiger v. d. Lieth                  Vertrauensmann                                  

  Thomas Exner                         Vertrauensmann                                   

  Peter Heins                              Vertrauensmann                                   

  Sven Brandt                             Vertrauensmann